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Da ich weiß, wie teuer und
aufwendig die Pflege ist, findet ihr hier ein paar Tipps, wie ihr etwas Geld
sparen könnt.
Hier gilt auf jeden Fall
der Grundsatz: "Wer nicht fragt bleibt dumm!"
Im allgemeine bekommt man einige der Informationen über die
Bürgertelefone der Gemeinde, der Stadt- oder Landkreise. Man bekommt auch
Tipps zu Behindertenfahrdiensten und Veranstaltungen für Behinderte.
Dort ist die Qualität der Informationen jedoch von dem dort arbeitenden
Personal abhängig. Bei uns in Rastatt ist das Engagement dort erste Sahne -
Danke.
Inhalt dieser Seite
Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte
- Informationen über
Steuerermäßigungen, Versicherungsermäßigungen, Gebührenermäßigungen
und Reiseverkehr.
Broschüre "Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte" erhält man bei:
(im
Moment leider vergriffen)
Landes-Wohlfahrtsverband Baden Hauptfürsorgestelle Ernst-Frey-Straße 9 76135 Karlsruhe
Internet:
http://www.jugendhilfe-baden.de/
Da die Broschüre derzeit vergriffen ist, und
alle Bemühungen bisher scheiterten, eine aktuelle Version zu bekommen,
habe ich im folgenden eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
veröffentlicht. Da es sich bei der Broschüre um eine ältere Ausgabe
handelt, sind die Angaben nicht auf dem neusten Stand. In Einzellfall
müsst ihr also selber prüfen was sich geändert hat (meistens Beträge).
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Lohnsteuerjahresausgleich
- Auf der Lohnsteuerkarte kann - je nach
Grad der Behinderung - ein Steuerfreibetrag von bis zu 3600,-€
eingetragen werden (unabhängig davon, ob ihr beim
Lohn-/Einkommensteuerjahresausgleich die tatsächlichen Kosten angebt
oder nicht).
- Weiterhin können beim
Lohn-/Einkommensteuerjahresausgleich entweder die Freibeträge oder
die tatsächlichen Pflegekosten geltend gemacht werden. Da die
tatsächlichen Pflegekosten meist höher sind als die Freibeträge,
solltet ihr immer einen Lohn-/Einkommensteuerjahresausgleich machen.
- Alle Tipps sind in der Broschüre
"Steuer - Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte" zusammengefasst.
- Info:
Lohn- und
Einkommensteuer (steuer.pdf) (Acrobat Reader erforderlich)
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Rente, Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits-
Berufsunfähigkeitsrente
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Ermäßigungen/Befreiungen für Auto und/oder öffentlicher
Verkehr
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Rundfunkgebührenbefreiung
- Anträge stellt man bei der Gemeinde. Benötigt wird ein
Schwerbehindertenausweis mit den Kennzeichen "Bl" oder "Rf". Die
Befreiung gilt für 3 Jahre und muss danach erneuert werden.
Befreiungen gibt es u. a. für
- Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des §27e BVG
- Blinde oder nicht nur vorübergehend sehbehinderte Personen
(Erwerbsminderung mind. 60% allein wegen der Sehbehinderung)
- Hörgeschädigte
- Behinderte, die nicht vorübergehend um wenigstens 80% in ihrer
Erwerbsfähigkeit gemindert sind und wegen ihres Leidens an
öffentlichen Veranstaltungen nicht ständig teilnehmen können.
- Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem BSHG
- Bewohner von Altenwohnheimen, Altenheimen oder
Altenpflegeheimen und sonstigen Pflegeheimen nach §1 Abs.1 Nr. 8
der Befreiungsordnung
- weitere Befreiungen sind möglich, aber meiner Ansicht nicht
für Pflegebedürftige relevant.
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Verbilligter Telefontarif
- Bei der deutschen Telekom kann man einen Rabatt beantragen - bei
uns momentan zwischen 6,00€ und 7,00€ (nur auf Verbindungsentgelte).
- Vodafon bietet Tarife teilweise günstiger an.
Nachfragen bei der Telefongesellschaft (Hotline) würde ich auf
jedem Fall empfehlen. Normalerweise reicht eine Kopie des
Behindertenausweises aus. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
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Zuschüsse
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Behandlungspflege
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Fahrdienst
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